HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS (HLT)
Ausbildungsziel ist der Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Sprachen, gastronomische Praxis, kaufmännische Qualifikationen, Tourismus und Allgemeinbildung sind wesentliche Bestandteile des Unterrichts. Neben den fachspezifischen Kenntnissen ist der Erwerb bestimmter Schlüsselqualifikationen (wie z. B. Teamfähigkeit, soziales Engagement, Leistungsbereitschaft, etc.) von besonderer Bedeutung. Die Ausbildung dauert fünf Jahre.
Überblick
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Ausbildung HLT
Ausbildungsdauer: | 5 Jahre |
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Schulautonome Vertiefung: |
Hotelmanagement mit IT bzw. Internationales Tourismusmanagement (Dritte lebende Fremdsprache) |
Pflichtpraktikum: | 32 Wochen |
Abschluss: | Reife- und Diplomprüfung - ersetzt die Unternehmerprüfung |
Berufstitel: | Touristikkaufmann/-frau |
Berufsfelder im Managementbereich: |
Gastronomie, Hotellerie Rezeption, Catering, F&B, Reise- und Tourimusbüros, touristische Institutionen und Organisationen |
Der Weg in die Selbstständigkeit: | Gastronomie/Hotellerie: Gewerbeberechtigung mit Abschluss der Höheren Lehranstalt für Tourismus Reisebüro: Gewerbeberechtigung nach 1 1/2-jähriger fachlicher Tätigkeit |
Formulare
ALLGEMEINE SCHULISCHE BESTIMMUNGEN
Die Schule erwartet, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler in Schule, Lehrhotel (Internat) und Öffentlichkeit so verhält, wie es einem gesitteten und kultivierten jungen Menschen entspricht. Das Verhalten hat stets auf den Ruf und das Ansehen der Schule Bedacht zu nehmen. Schlechtes oder sittenwidriges Benehmen (auch in Privatquartieren) kann wegen Schädigung des Ansehens der Schule den Ausschluss zur Folge haben. Für einen Verbleib an der Schule ist darüber hinaus der regelmäßige Besuch des Unterrichts erforderlich.
Alle SchülerInnen arbeiten auch während des Schuljahres im schulinternen Lehrhotel. Aus diesem Grunde wird auf gepflegtes Aussehen (Haarschnitt, kein Piercing) sowie eine elegante, einer Tourismusschule entsprechende Kleidung größter Wert gelegt, ebenso auf Sauberkeit und Ruhe auf dem Schulareal und dessen Umgebung.
Die Schuluniform und Arbeitsbekleidung sind verpflichtend zu tragen. Bestellscheine werden nach Anmeldung zugesendet.
Im Rahmen der Ausbildung können auch Praxiseinsätze außerhalb der Unterrichtszeit anfallen. Diese dienen dazu, den Kontakt mit der Wirtschaft zu intensivieren und die Fertigkeiten und Kompetenzen der Schüler zu festigen.
Die Schule nimmt an, dass sich die angemeldete Schülerin/der angemeldete Schüler in einem Gesundheitszustand befindet, der einerseits für den Schulbesuch, andererseits für die Pflichtpraxis und für die gesamte Berufslaufbahn erforderlich ist.
Die Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Änderungen die Schülerin/den Schüler, Erziehungsberechtigten oder Zahler betreffend sind umgehend mittels Änderungsformular der Schule zu melden. Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen.
Für externe SchülerInnen wird die Möglichkeit der Teilnahme an der Mittagsverpflegung angeboten.
HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS MIT DEN VERTIEFUNGEN
Hotelmanagement mit IT (Managementzweig) oder Internationales Tourismusmanagement (Sprachenzweig)
Die Höhere Lehranstalt für Tourismus ist eine fünfjährige berufsbildende höhere Lehranstalt im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und besitzt das Öffentlichkeitsrecht verliehen vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst.
Die Ausbildung wird mit einer standardisierten Reife- und Diplomprüfung nach Beendigung des fünften Jahrganges abgeschlossen.
Absolventen und Absolventinnen der HLT führen die Berufsbezeichnung „TOURISTIKKAUFMANN“ bzw. „TOURISTIKKAUFFRAU“.
Der Lehrplan umfasst die Ausbildung in allgemein bildenden, fachpraktischen, tourismuswirtschaftlichen und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen sowie Pflichtpraktika als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.
Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit zu beruflicher Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache (Deutsch) und in den Fremdsprachen.
Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und so zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.
Die Unterscheidungsmerkmale der Vertiefung:
Höhere Lehranstalt für Internationales Tourismusmanagement (Sprachenzweig)
Die „HLT Tourismus international“ dient dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Internationalität und Sprachenvielfalt im Tourismus. Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind das Erlernen, Vertiefen und Anwenden der angebotenen Fremdsprachen (ab dem 1. Jahrgang Englisch sowie zur Auswahl Italienisch oder Spanisch und ab dem 3. Jahrgang Französisch) im touristischen Kontext als Sprungbrett für eine internationale Karriere.
Höhere Lehranstalt für Hotelmanagement mit IT (Managementzweig)
Die „Management HLT mit IT“ dient dem Erwerb höherer Bildung unter besonderer Berücksichtigung des Wissens hinsichtlich der Gründung, Leitung und Lenkung von Unternehmen und die sich daraus ergebenden Managementkompetenzen, die auch über die Hotellerie hinaus Anwendung finden. Computergestütztes Arbeiten in Kleingruppen ergänzt die Managementausbildung mit praxisorientierten Fallstudien, im Rahmen derer auch selbstständige Problemlösungskompetenz gefördert wird.
Bitte beachten:
Schüler, die am Anmeldeformular keine Vertiefung gewählt haben, werden jener schulautonomen Vertiefung zugeteilt, in welcher noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Ein Wechsel zu Schulbeginn ist nur bei freien Plätzen in der gewünschten Klasse möglich.
PFLICHTPRAKTIKUM
Gemäß den Lehrplänen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist an der Tourismusschule das Pflichtpraktikum ein fester Bestandteil des Ausbildungsprogrammes und daher für jede Schülerin und jeden Schüler bindend.
Die vorgegebenen Praktikumszeiten stellen Mindestanforderungen dar, sie sind spätestens zu Beginn der letzten Schulstufe nachzuweisen. Zur Ableistung stehen grundsätzlich die Hauptferien zur Verfügung. Nach der Absolvierung des ersten Jahrganges können in begründeten Fällen auch - mindestens einwöchige - Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres genehmigt werden.
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung (Vertrag) zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler/der Schülerin bzw. seinen/ihren Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Es wird empfohlen, sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz zu kümmern. Seitens der Schule wird Hilfestellung für das Auffinden von Praxisstellen geboten. Stellenangebote von Betrieben werden auf der Homepage der Schule und auf der Facebookseite „KTS Villach Jobportal“ veröffentlicht.
Die Schule weist darauf hin, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. In der Regel sind Praktikumsverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, ab-zusichern.
Praktika können sowohl im Inland als auch im Ausland abgeleistet werden; bei Auslandspraktika wird auf die damit verbundenen Besonderheiten hingewiesen. Die Schülerinnen und Schüler müssen selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland sorgen (mit Pflichtversicherung Kontakt aufnehmen). Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist vom Schüler/von der Schülerin mit entsprechenden Unterlagen glaubhaft zu machen.
An der Schule wird auch das Programm Erasmus+ angeboten, über das Auslandspraktika gefördert werden. Diese Praktika werden auch für das Pflichtpraktikum angerechnet.
Das Pflichtpraktikum bildet einen Teil der schulischen Ausbildung und obliegt somit der Schulaufsicht.
Die Schülerin/der Schüler hat den Klassenvorstand über seine Einsatzwünsche zeitgerecht zu unterrichten. Die Schule ist berechtigt, Einsatzabsichten abzulehnen, die mit den Ausbildungszielen der jeweiligen Schulart nicht vereinbar sind.
Sollte ein Schüler/eine Schülerin die Praxisstelle ändern müssen, so ist die Schule davon sofort zu verständigen.
Schülerinnen und Schüler, die ihr Pflichtpraktikum zu Beginn der letzten Schulstufe nicht vollständig nachweisen können, sind nicht berechtigt, zu den abschließenden Prüfungen anzutreten. Grundsätzlich ist das Pflichtpraktikum zwischen dem I. und II., dem II. und III., dem III. und IV. und dem IV. und V. Jahrgang im Ausmaß von jeweils 8 Wochen in Tourismusbetrieben zu absolvieren.
Gesamtpraxisdauer: 32 Wochen = 224 Tage
Aufnahmevoraussetzungen
Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände). Ob eine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, zeigt folgender Downloadlink:
Schülerinnen und Schüler, die sich in der 8. Schulstufe befinden, müssen das Original und eine Abschrift (Kopie) der Schulnachricht (= Semesterzeugnis) vorlegen.
Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern, deren Schulnachricht bereits eine Anmeldebestätigung einer anderen Schule aufweist, dürfen nicht mehr angenommen werden.