HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS UND PFERDEWIRTSCHAFT

Die fundierte Ausbildung in Tourismusmanagement auf internationalem Niveau erfolgt an der KTS an 4 Tagen pro Woche und beinhaltet eine tourismusbezogenen Ausbildung in Rechnungswesen und Controlling, Betriebswirtschaft, Marketing und Informationsmanagement, umfassende Allgemeinbildung in Deutsch, Mathematik, Recht, Geschichte, Naturwissenschaften, praxisorientierte Ausbildung in Sprachen (Englisch, Italienisch), Premiumausbildung in Küche und Service + Betriebspraktikum. Die Ausbildung am Stiegerhof in Pferdewirtschaft wird an einem Tag pro Woche geblockt. Inhalte sind Pflege, Fütterung, Zucht/Aufzucht und Gesunderhaltung von Pferden, landwirtschaftliche Tätigkeiten in der Futterproduktion, Reit- und Fahrausbildung, Dienstleistungen in Verbindung mit Pferdehaltung und Reit- und Fahrsport und die wirtschaftliche Erfolgskontrolle.

Überblick

Ausbildung HLT

Ausbildungsdauer: 5 Jahre
Schulautonome
Vertiefung:
Tourismus und Pferdewirtschaft
Pflichtpraktikum: 32 Wochen (min. 4 mit Pferdeschwerpunkt)
Abschluss: Matura
2 Berufstitel: Touristikkaufmann/frau und Pferdewirtschaftsfacharbeiter/in
Berufsfelder im
Managementbereich:
Gewerbeberechtigung Gastronomie, Hotellerie mit Abschluss, Reisebüro nach 1,5-jähriger Praxis, ersetzt die Unternehmerprüfung

Formulare

  • Die Datei Stundentafel Tourismus und Pferdewirtschaft.pdf herunterladen(38,7 KiB) Download
  • Die Datei Praktikantenvereinbarung-2018 Stiegerhof.pdf herunterladen(192,7 KiB) Download
  • Die Datei Digitale Grundausstattung.pdf herunterladen(141,1 KiB) Download

 

 

 

Aufnahmevoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (ausgenommen sind die Pflichtgegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie schulautonome Pflicht- und Schwerpunktgegenstände). Ob eine Aufnahmsprüfung erforderlich ist, zeigt folgender Downloadlink:

 

Die Datei Aufnahmevoraussetzungen für die Höhere Lehranstalt für Tourismus.pdf herunterladen(96,6 KiB) Download

 

Schülerinnen und Schüler, die sich in der 8. Schulstufe befinden, müssen das Original und eine Abschrift (Kopie) der Schulnachricht (= Semesterzeugnis) vorlegen.

Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern, deren Schulnachricht bereits eine Anmeldebestätigung einer anderen Schule aufweist, dürfen nicht mehr angenommen werden.